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Qualifikation: Arzt
Notarzt
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Arzt
Danksagungen: 1123
Im RDB Karlsruhe gab es auch Gemeinden, bei denen der Chr. 43 vor seiner Verlegung an den Baden-Airport bei entsprechendem Flugwetter das primäre arztbesetzte Einsatzmittel war. Demnach ist/ war er auch hilfsfristenrelevant. Im aktuell erstellten Gutachten wird allerdings mit NEF für die Einhaltung der Hilfsfrist gerechnet. Ob das wegen der Verlegung oder grundsätzlich immer so ist kann ich aber nicht sagen.
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paulaner (08.01.2017)
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Rettungsassistent
Danksagungen: 68
Zitat von »Eddy«
Im RDB Karlsruhe gab es auch Gemeinden, bei denen der Chr. 43 vor seiner Verlegung an den Baden-Airport bei entsprechendem Flugwetter das primäre arztbesetzte Einsatzmittel war. Demnach ist/ war er auch hilfsfristenrelevant. Im aktuell erstellten Gutachten wird allerdings mit NEF für die Einhaltung der Hilfsfrist gerechnet. Ob das wegen der Verlegung oder grundsätzlich immer so ist kann ich aber nicht sagen.
Hier würde ein Blick ins RDG Ba Wü helfen.
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DaniRA (07.01.2017)
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Analyst
Danksagungen: 1063
Zitat
Zitat von »Eddy«
Im RDB Karlsruhe gab es auch Gemeinden, bei denen der Chr. 43 vor seiner Verlegung an den Baden-Airport bei entsprechendem Flugwetter das primäre arztbesetzte Einsatzmittel war. Demnach ist/ war er auch hilfsfristenrelevant. Im aktuell erstellten Gutachten wird allerdings mit NEF für die Einhaltung der Hilfsfrist gerechnet. Ob das wegen der Verlegung oder grundsätzlich immer so ist kann ich aber nicht sagen.
Hier würde ein Blick ins RDG Ba Wü helfen.
Zumindest in Ba-Wü ist die Luftrettung NICHT hilfsfristrelevant:
Die Luftrettung trägt unterstützend
durch eine sachgerechte, überregionale Einsatzdisposition zur Einhaltung der Hilfsfrist in
den Rettungsdienstbereichen bei (keine planerische Berücksichtigung).
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Techniker
Danksagungen: 528
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Bremen
Beruf: Luftrettung
Danksagungen: 1836
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Qualifikation: Dipl. Rettungssanitäter/-in SRK/HF (Schweiz)
Wohnort: Schweiz
Beruf: dipl. RS SRK in der Notfallpflege
Danksagungen: 74
Doppelalarmierungen machen bei bestimmten Meldebildern Sinn und werden in unserem Beritt auch regelmäßig und erfolgreich praktiziert:
Letztes Beispiel war ein schwer verbrühter Arbeiter, zu dem ein bodengeb. NEF mitalarmiert wurde, welche ca 5min vor uns da waren.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fakl« (08.01.2017, 11:36)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DocJojo« (08.01.2017, 14:48)
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Jörg Holzmann (08.01.2017)
Gerade im Bereich einer Stadt muss man aber auch mal darüber nachdenken, dass die Landemöglichkeiten oft begrenzt sind. Mit dem Umlagern usw. verliert man dann mehr Zeit, als man gewinnt, da die Versorgung meistens trotzdem erstmal im RTW stattfindet.
Der verbrühte Arbeiter erlitt seinen Unfall im Bereich der Ortenau. Durch die Doppelalarmierung NEF/RTH erhielt der Patient früher seine Analgesie (erster Pluspunkt)
Unserem Flug von 15-20 min nach Tübingen stand eine Fahrt von 10 min in den regionalen Versorger und 95 min im NAW nach TB bzw. 70 min nach LU gegenüber. (2. Pluspunkt)
Die Ortenau ist ein schönes Beispiel für Doppelalarmierungen (kommt eigentlich täglich vor). Allerdings sind dort die Wegstrecken auch recht lang. So ist/war in Bereichen Oppenau und höher ein RTH primär für einen Stroke vorgesehen.
Gerade im Bereich einer Stadt muss man aber auch mal darüber nachdenken, dass die Landemöglichkeiten oft begrenzt sind. Mit dem Umlagern usw. verliert man dann mehr Zeit, als man gewinnt, da die Versorgung meistens trotzdem erstmal im RTW stattfindet.
Der verbrühte Arbeiter erlitt seinen Unfall im Bereich der Ortenau. Durch die Doppelalarmierung NEF/RTH erhielt der Patient früher seine Analgesie (erster Pluspunkt)
Unserem Flug von 15-20 min nach Tübingen stand eine Fahrt von 10 min in den regionalen Versorger und 95 min im NAW nach TB bzw. 70 min nach LU gegenüber. (2. Pluspunkt)
Er erhielt die Analgesie durch das NEF. Der Notarzt am NEF kann jederzeit einen RTH nachfordern. Und dann macht es auch Sinn. Nur immer gleich einen RTH mitrauszuschicken, weil was sein "könnte" halte ich für eine Ressourcenverschwendung sondergleichen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DocJojo« (08.01.2017, 16:00)
Die Ortenau ist ein schönes Beispiel für Doppelalarmierungen (kommt eigentlich täglich vor). Allerdings sind dort die Wegstrecken auch recht lang. So ist/war in Bereichen Oppenau und höher ein RTH primär für einen Stroke vorgesehen.
Gerade im Bereich einer Stadt muss man aber auch mal darüber nachdenken, dass die Landemöglichkeiten oft begrenzt sind. Mit dem Umlagern usw. verliert man dann mehr Zeit, als man gewinnt, da die Versorgung meistens trotzdem erstmal im RTW stattfindet.
Haben die Disponenten die Freiheit über Eventualitäten wie Landemöglichkeiten nachzudenken oder muss nicht strikt nach AAO alarmiert werden?
Ich kenne Kollegen der Leitstelle die sich rechtfertigen mussten, weil sie sich über den Dispositionsvorschlag des Rechners hinweg setzten.
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Bremen
Beruf: Luftrettung
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Qualifikation: Dipl. Rettungssanitäter/-in SRK/HF (Schweiz)
Wohnort: Schweiz
Beruf: dipl. RS SRK in der Notfallpflege
Danksagungen: 74
Hast du dafür Beispiele?
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 766
Gibt es eigentlich was neues von RTH Sauerland?? War ja auch eine Initiative
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Andrechen (09.01.2017)