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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Baden-Württemberg
Danksagungen: 137
Zitat
Das ist mein Wissensstand:
1. Deine Rechnung betrifft somit die Fallgruppen 1 und 4.
Zitat
1. Für alle
ausgebildeten Rettungsassistenten und diejenigen, die noch bis zum 31.12.2014 ihre RettAss-Ausbildung beginnen, gibt es eine Übergangszeit. Bis zum 31.12.2020 kann eine sogenannte Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter erfolgen. Bei RettAss, die
am 01.01.2014 mindestens 5 Jahre als Rettungsassistent/in tätig waren, ist laut Gesetz lediglich die Ergänzungsprüfung erforderlich. Eine spezielle Vorbereitung auf diese Ergänzungsprüfung wird aber allgemein dringend empfohlen.
2. Nach mindestens 3 Jahren beruflicher Tätigkeit vor dem 01.01.2014 sind 480 Stunden weitere Ausbildung (bestehend aus schulischer Ausbildung, einem Klinikpraktikum und Praxisstunden an einer Lehrrettungswache) vor der staatlichen Ergänzungsprüfung erforderlich.
3. Bei weniger als 3 Jahren sind es 960 Stunden weitere Ausbildung und die Ergänzungsprüfung.
4 Alternativ können Rettungsassistenten/innen und Personen, die vor dem 31.12.2014 noch die RettAss-Ausbildung beginnen, im Anschluss daran auch direkt die volle staatliche NotSan-Prüfung ablegen. Eine weitere Ausbildung nach Gesetz ist dann nicht erforderlich. Jedoch wird das Ablegen der vollen NotSan-Prüfung einige Vorbereitung erfordern.
Quelle: Komba
2. Verstehen muss man diese Regelung nicht? (Nur so am Rande)
3. Wie begründest du dann den Umstand, das die jetzt berufstätigen Rettungsassistenten teilweise ihre Weiterqualifikation bezahlen müssen um ihren jetzigen Beruf in derselben Form ausüben zu können, während die zukünftigen Notfalllsanitäter dies nicht müssen? Bestimmt nicht weil es im Monat den betroffenen Personen nur 13,58 € kostet?
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Cand. med. / RFP / Dozent
Danksagungen: 2023
Ich glaube du hast den Post missverstanden. Ich habe nur anhand eines Beispiels aufgezeigt wie mit deiner Berufsgruppe umgegangen wird.Frist zum Absolvieren dieses Examen endet am 31.12.2020. Danach steht dieses Examen nur noch Neuanfänger offen. Damit die Besitzstandswahrung gewährt wird, dürfen sich die Personen nach wie vor Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter nennen. Die Personen, die das Examen schaffen bekommen einen neuen Titel. Alle Neuanfänger bekommen das Examen selbstverständlich vom Steuerzahler bezahlt.Wie kommst du darauf, dass die richtigen NotSan Azubis auf Kosten der Steuerzahler sind?
Die finanzieren sich auch von den KK.
Weist du überhaupt wovon du sprichst?Welche organisatorische Aspekte werden denn hier missverstanden?
Zitate bearbeitet.
Das scheinst du misszuverstehen.
Es zwängt sich mir den Eindruck auf, als fühlst du dich als ehrenamtlicher Retter ausgegrenzt. Es ist aber durchaus nicht der Regelfall, dass jemand Hobbymäßig das machen kann, was andere beruflich tun. Und da wo das möglich ist, wird das nicht von den Krankenkassen bezahlt.
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Rettungsdienst-Lobbyist
Danksagungen: 5673
Zitat
"Die Landesregierung will die Notfallversorgung in Baden-Württemberg durch wichtige Änderungen des Rettungsdienstgesetzes deutlich verbessern. „Dazu werden wir alle Elemente des Rettungseinsatzes beleuchten und die Bereichsausschüsse verpflichten, jedes Glied dieser Rettungskette regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren. Zudem erhöhen wir die Qualität der medizinischen Versorgung durch eine zügige Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das der Bund Anfang 2014 verabschiedet hat“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 14. Juli 2015, in Stuttgart, nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben hatte."
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Bremen
Beruf: Luftrettung
Danksagungen: 1836
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Rettungsdienst-Lobbyist
Danksagungen: 5673
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Baden-Württemberg
Danksagungen: 137