Das ist mein Wissensstand:
1. Für alle
ausgebildeten Rettungsassistenten und diejenigen, die noch bis zum 31.12.2014 ihre RettAss-Ausbildung beginnen, gibt es eine Übergangszeit. Bis zum 31.12.2020 kann eine sogenannte Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter erfolgen. Bei RettAss, die
am 01.01.2014 mindestens 5 Jahre als Rettungsassistent/in tätig waren, ist laut Gesetz lediglich die Ergänzungsprüfung erforderlich. Eine spezielle Vorbereitung auf diese Ergänzungsprüfung wird aber allgemein dringend empfohlen.
2. Nach mindestens 3 Jahren beruflicher Tätigkeit vor dem 01.01.2014 sind 480 Stunden weitere Ausbildung (bestehend aus schulischer Ausbildung, einem Klinikpraktikum und Praxisstunden an einer Lehrrettungswache) vor der staatlichen Ergänzungsprüfung erforderlich.
3. Bei weniger als 3 Jahren sind es 960 Stunden weitere Ausbildung und die Ergänzungsprüfung.
4 Alternativ können Rettungsassistenten/innen und Personen, die vor dem 31.12.2014 noch die RettAss-Ausbildung beginnen, im Anschluss daran auch direkt die volle staatliche NotSan-Prüfung ablegen. Eine weitere Ausbildung nach Gesetz ist dann nicht erforderlich. Jedoch wird das Ablegen der vollen NotSan-Prüfung einige Vorbereitung erfordern.
Quelle: Komba
1. Deine Rechnung betrifft somit die Fallgruppen 1 und 4.
2. Verstehen muss man diese Regelung nicht? (Nur so am Rande)
3. Wie begründest du dann den Umstand, das die jetzt berufstätigen Rettungsassistenten teilweise ihre Weiterqualifikation bezahlen müssen um ihren jetzigen Beruf in derselben Form ausüben zu können, während die zukünftigen Notfalllsanitäter dies nicht müssen? Bestimmt nicht weil es im Monat den betroffenen Personen nur 13,58 € kostet?