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Qualifikation: Rettungshelfer
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Student
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Hessen
Beruf: Ingenieur aaÜO/Technischer Dienst
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Qualifikation: Rettungssanitäter
Wohnort: Niedersachsen
Beruf: Fluglotse
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Qualifikation: Rettungssanitäter
Wohnort: Niedersachsen
Beruf: Fluglotse
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Polizei NRW testet Dash Cams um Fehlverhalten zu ahnden.
Zitat
Um das Blockieren von Rettungsgassen künftig konsequenter ahnden zu können, startet die nordrhein-westfälische Autobahnpolizei eine einjährige Testphase mit sogenannten Dashcams. Insgesamt werden 50 hochauflösende HD-Kameras auf die Streifenwagen der Autobahnpolizeien in Bielefeld, Düsseldorf, Dortmund, Köln und Münster verteilt.
Quelle
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Qualifikation: Notarzt
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Techniker
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Qualifikation: Dipl. Rettungssanitäter/-in SRK/HF (Schweiz)
Wohnort: Schweiz
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Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Matthias Wenzel (20.04.2018)
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Problem wird vmtl. mit den Dashcams sein, dass man die Fahrer nicht erkennt und somit viele einspruch erheben werden. Ist ja auch bei Blitzer-Fotos immer gerne genommen, wenn das Foto unscharf ist.
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Qualifikation: Rettungssanitäter
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Jurist
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Weiß jemand was in den Köpfen solcher Leute vor sich geht? Ich sehe dieses Phänomen auch täglich, die fahren nicht ganz links sondern ganz rechts, also rechter Außenspiegel auf höhe der rechten Fahrstreifenbegrenzungslinie (tolles Wort :D)
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Polizei NRW testet Dash Cams um Fehlverhalten zu ahnden.
Zitat
Um das Blockieren von Rettungsgassen künftig konsequenter ahnden zu können, startet die nordrhein-westfälische Autobahnpolizei eine einjährige Testphase mit sogenannten Dashcams. Insgesamt werden 50 hochauflösende HD-Kameras auf die Streifenwagen der Autobahnpolizeien in Bielefeld, Düsseldorf, Dortmund, Köln und Münster verteilt.
Ich finde den Ansatz tatsächlich sehr gut. Wird sowas flächendeckend eingesetzt, kann sowas tatsächlich Wirkung zeigen. Ich hoffe, dass das nicht aufgrund von Datenschutzbedenken wieder verworfen wird. Hierzu muss natürlich auch die Polizei und die folgenden Behörden sensibel mit den gewonnen Daten umgehen.
Problem wird vmtl. mit den Dashcams sein, dass man die Fahrer nicht erkennt und somit viele einspruch erheben werden. Ist ja auch bei Blitzer-Fotos immer gerne genommen, wenn das Foto unscharf ist.
Bei 15 Euro Verwarngeldern kommt man damit durch. Ansonsten gibt es relativ schnell die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. Das kann sich also schnell als Bumerang entwickeln.
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Zitat
Eine Fahrtenbuchauflage wird grundsätzlich auf etwa sechs Monate befristet. Hiervon abweichend, kann der Zeitraum auf 24 Monate erhöht werden, wenn ein grober Rotlichtverstoß vorliegt. Bei einer Verkehrsunfallflucht ordnete das Oberverwaltungsgericht Münster sogar die Führung eines Fahrtenbuches für drei Jahre an.
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Menschen sind bequem. Es wird genug geben, die dann lieber zahlen, anstatt dieses lästige Buch ausfüllen zu müssen.
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Menschen sind bequem. Es wird genug geben, die dann lieber zahlen, anstatt dieses lästige Buch ausfüllen zu müssen.
Mein Eindruck ist ein anderer. Wenn es um den Führerschein geht - und sei es auch nur um ein Fahrverbot -, wird ein ganz immenser Aufwand betrieben, um die Messungen - und/oder die Identifizierung - anzugreifen. Das gilt (teilweise) auch dann, wenn es "nur" um Geldbeträge geht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hauke« (22.04.2018, 14:33)
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Qualifikation: Rettungsassistent
Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
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Beruf: RA, Krankenpfleger, Arbeitsmedizinischer Assistent, freiberuflicher Dozent + Supervisor, Renter
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Qualifikation: Dipl. Rettungssanitäter/-in SRK/HF (Schweiz)
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Warum? Weil man als Beschuldigter auch das Recht auf Widerspruch oder Revision hat. Das sollte eigentlich zum Selbstverständnis eines sog. Rechtsstaates gehören.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »raphael-wiesbaden« (22.04.2018, 18:36)
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Warum? Weil man als Beschuldigter auch das Recht auf Widerspruch oder Revision hat. Das sollte eigentlich zum Selbstverständnis eines sog. Rechtsstaates gehören.