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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
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Passend zum Thema: Fristverlängerung für Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfungen?
So wie sich die Situation bundesweit abzeichnet, wird man um eine Fristverlängerung nicht herum kommen. Ungeachtet der Gründe dafür, kann in vielen Bundesländern schon rein rechnerisch nicht die benötigte Anzahl an NotSan ausgebildet bzw. nachqualifiziert werden.
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Harris NRÜ (10.03.2016), Priest (14.03.2016)
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Es ist vollkommen i.O. mich nicht einzustellen. Kann ich akzeptieren.Es gibt auch beim größten Fachkräftemangel gute Gründe, bestimmte Bewerber nicht einzustellen.
Wenn du bei deinen zahlreichen Vorstellungsgesprächen mit einer ähnlichen Attitüde aufgetreten bist wie hier, finde ich das Ergebnis nicht besonders überraschend. Ich hätte jedenfalls kein gutes Gefühl dabei, dich einzustellen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kalahari« (10.03.2016, 16:19)
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M1k3 (10.03.2016), Manne (10.03.2016), Monkeyface (12.03.2016)
Nun ja, es steht ihm halt grundsätzlich frei, wen er einstellt und wen nicht.
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Dann geht der Laden kaputt und ein anderer Laden übernimmt. Gibt es niemanden der den Laden übernehmen kann muss letztendlich der Staat ran an den Speck und es machen. Aber wenn´s tröstet, denn auch der öffentliche Dienst ist nicht so toll, so lange man kein Beamter ist. Leistung und Kompetenz wird auch dort nicht belohnt. Befristete Arbeitsverträge sind hier auch normal.Ja schon, aber wenn irgendwann niemand mehr kommt den er einstellen könnte? Was macht er dann?
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Dann geht der Laden kaputt und ein anderer Laden übernimmt. Gibt es niemanden der den Laden übernehmen kann muss letztendlich der Staat ran an den Speck und es machen. Aber wenn´s tröstet, denn auch der öffentliche Dienst ist nicht so toll, so lange man kein Beamter ist. Leistung und Kompetenz wird auch dort nicht belohnt. Befristete Arbeitsverträge sind hier auch normal.Ja schon, aber wenn irgendwann niemand mehr kommt den er einstellen könnte? Was macht er dann?
Gruß
In BaWü? Wohl kaum...
Zitat
Dann geht der Laden kaputt und ein anderer Laden übernimmt
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Doch, klar. Dann übernimmt erst mal der DRK Landesverband und schöpft im Rahmen des tariflich möglichen erst mal die Motivation der mitarbeiter vollends ab, indem er die 48h-Woche mit 8h Diensten einführt und auf die Bezahlung der Wechselschichtzulage verzichtet.Dann geht der Laden kaputt und ein anderer Laden übernimmt. Gibt es niemanden der den Laden übernehmen kann muss letztendlich der Staat ran an den Speck und es machen. Aber wenn´s tröstet, denn auch der öffentliche Dienst ist nicht so toll, so lange man kein Beamter ist. Leistung und Kompetenz wird auch dort nicht belohnt. Befristete Arbeitsverträge sind hier auch normal.Ja schon, aber wenn irgendwann niemand mehr kommt den er einstellen könnte? Was macht er dann?
Gruß
In BaWü? Wohl kaum...
Zitat
Dann geht der Laden kaputt und ein anderer Laden übernimmt
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Ich hoffe im Übrigen, dass die anstehenden Tarifverhandlungen beim DRK meine Worte widerlegen werden.Aber die Zeichen der Zeit hat man in Berlin noch lange nicht erkannt.
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Aber sie stirbt! Auch im öD, wie ich gerade wieder erfahren muss. Saftladen...Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Nils (11.03.2016)
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Soweit ich weiß, werden die 960h Lehrgänge nur in geringer Anzahl angeboten. Zur Auswahl stehen die E Prüfungen für die Ü5, die 480h Lehrgänge und dann die Kurse die direkt auf das Vollexamen vorbereiten sollen.Warum sollte man nicht 960h machen können?
Oder das StEx?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kalahari« (13.03.2016, 08:39)
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Soweit ich weiß, werden die 960h Lehrgänge nur in geringer Anzahl angeboten. Zur Auswahl stehen die E Prüfungen für die Ü5, die 480h Lehrgänge und dann die Kurse die direkt auf das Vollexamen vorbereiten sollen.
Problem ist, wenn eine HiOrg mit einer Mitarbeiterzahl X nur einen MA zu einem 480h Lehrgang schickt, dann fehlt dieser 3 Monate. Bei den Großen klappt es wohl noch den Ausfall abzufangen, kleine Wachen schaffen das nicht. Dazu kommen die Kosten.
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Zitat
Soweit ich weiß, werden die 960h Lehrgänge nur in geringer Anzahl angeboten. Zur Auswahl stehen die E Prüfungen für die Ü5, die 480h Lehrgänge und dann die Kurse die direkt auf das Vollexamen vorbereiten sollen.
Problem ist, wenn eine HiOrg mit einer Mitarbeiterzahl X nur einen MA zu einem 480h Lehrgang schickt, dann fehlt dieser 3 Monate. Bei den Großen klappt es wohl noch den Ausfall abzufangen, kleine Wachen schaffen das nicht. Dazu kommen die Kosten.
Das sind doch vorgeschoebene Gründe!
Wenn ein (oder mehrere) Betriebe sich an eine Schule wenden, und sagen sie möchten 20 Personen in einen 960h Kurs stecken, wird die Schule jubeln! Angeboten wird, was nachgefragt wird.
Man muss auch keinen großen Betrieb haben, um Personal zur Fortbildung zu schicken. Ich kenne einen Betrieb mit 55 Mitarbeiter, der es trotzdem schafft, seinen Leute (gestaffelt) zum NotSan zu schicken. Der Betrieb ist aber auch in einem Bundesland, wo schon sehr früh feststand, dass ab 2021 auf jedem RTH und auf jedem RTW ein NotSan sitzen muss. Man wurde gezwungen sich damit auseinander zu setzen.
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