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Ob jemand einen NotSan benötigt oder nicht dürfte bei dieser Fragestellung unerheblich sein. Geht es hier nicht um die Wertigkeit einer Qualifikation?Rettungsassistenten die diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben oder eine zu geringe Stundenanzahl als Rettungsassistent aufweisen ist der Weg derzeit wohl verbaut.
Die benötigen ja auch den NotSan nicht zwangsläufig.
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Bildungsarchitekt
Danksagungen: 1562
Ob jemand einen NotSan benötigt oder nicht dürfte bei dieser Fragestellung unerheblich sein. Geht es hier nicht um die Wertigkeit einer Qualifikation?Rettungsassistenten die diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben oder eine zu geringe Stundenanzahl als Rettungsassistent aufweisen ist der Weg derzeit wohl verbaut.
Die benötigen ja auch den NotSan nicht zwangsläufig.
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Bremen
Beruf: Luftrettung
Danksagungen: 1836
Aber tatsächlich helfen Checklisten Fehler zu vermeiden. Auch in der Medizin, auch für Menschen mit Studium. Dazu gibt es Studien, auch von anderen die studiert haben. Warum ist das denn so ein Affront für Manche?Patientensicherheit ist ein multifaktorielles Geschehen, das sicher nicht mit einer Tabelle gewährleistet wird.Sind Schemata und Algorithmen nicht ein Werkzeug, eine höchstmögliche Patientensicherheit bei zügiger Abarbeitung des Notfalls zu gewährleisten? Wenn dem so ist, dann stellt sich zwangsläufig die Frage, ob ein Medizinstudium ausreichend ist, eine höchstmögliche Patientensicherheit im Notfall zu gewährleisten?
So ist zwar der Tenor bzgl. Überleitung, allerdings hinkt der Vergleich. Hierzu verweise ich z.B. auf die Zugangsvoraussetzungen für die Ergänzungsprüfung des Landes Brandenburg.Ob jemand einen NotSan benötigt oder nicht dürfte bei dieser Fragestellung unerheblich sein. Geht es hier nicht um die Wertigkeit einer Qualifikation?Rettungsassistenten die diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben oder eine zu geringe Stundenanzahl als Rettungsassistent aufweisen ist der Weg derzeit wohl verbaut.
Die benötigen ja auch den NotSan nicht zwangsläufig.
Nein, nicht zwangsläufig. Wenn es ausschließlich um das WOLLEN ginge, hätten wir viel mehr Ärzte, weil sich so mach durch die Heilpraktikerprüfung fallende gelangweilte Hausfrau gerne als Homöopatin niederlassen niederlassen möchte. Selbstverständlich darf ein Staat mit seinen staatlichen Systemen sparsam mit den Steuer- oder Beitragseinnahmen seiner Bürger umgehen und bei der Auswahl seiner Ausgaben Differenzierungen vornehmen. Aber das weißt du auch eigentlich selber, du bist schließlich nicht dumm, sondern nur unzufrieden.
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Rettungssanitäter/-in Niveau HF (Schweiz)
Wohnort: Schweiz
Danksagungen: 259
Nein es ist nicht unerheblich, es kann und darf nur das bezahlt werden was wirklich notwendig ist. Aber wir drehen uns hier im Kreis.Ob jemand einen NotSan benötigt oder nicht dürfte bei dieser Fragestellung unerheblich sein. Geht es hier nicht um die Wertigkeit einer Qualifikation?
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Bremen
Beruf: Luftrettung
Danksagungen: 1836
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Qualifikation: Rettungssanitäter
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Jurist
Danksagungen: 1749
Zitat
Ob jemand einen NotSan benötigt oder nicht dürfte bei dieser Fragestellung unerheblich sein.Rettungsassistenten die diese Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben oder eine zu geringe Stundenanzahl als Rettungsassistent aufweisen ist der Weg derzeit wohl verbaut.
Die benötigen ja auch den NotSan nicht zwangsläufig.
Weil vielleicht du einer der Eumel bist?
Warum soll denn auf kosten der Kassen jeder Eumel einen Beruf erlernen können?
Das sagen die Vorschriften, was sagt dein moralisches Verständnis dazu?
Zitat
Nein es ist nicht unerheblich, es kann und darf nur das bezahlt werden was wirklich notwendig ist.
Zitat
Leonhard Stärk (Landesgeschäftsführer des BRK)
Schwerpunktthema war heute die Notkompetenz für den künftigen Notfallsanitäter - da sind noch viele juristische Hürden zu nehmen, bevor der Notfallsani z. B. selbständig invasive Massnahmen durchführen darf! Nur: wozu brauchen wir sonst einen Notfallsani, wenn der ebensowenig tun darf wie der Rettungsassistent? Hier ist Klarheit gefordert - wir haben hier die ÄLRD und das Staatsministerium auf unserer Seite!
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Chief
Danksagungen: 3565
Weil vielleicht du einer der Eumel bist?
Warum soll denn auf kosten der Kassen jeder Eumel einen Beruf erlernen können?
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Bremen
Beruf: Luftrettung
Danksagungen: 1836
Weil vielleicht du einer der Betroffenen bist! Tatsächlich geht es aber doch um eine Ergänzung deines jetzigen Berufes.Warum soll denn auf kosten der Kassen jeder Eumel einen Beruf erlernen können?
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
GuyFawkes (02.07.2015), Nils (02.07.2015), Harris NRÜ (02.07.2015), Hanswurst (02.07.2015), Dorsk (02.07.2015)
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Qualifikation: Rettungssanitäter
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Jurist
Danksagungen: 1749
Zitat
Weil vielleicht du einer der Eumel bist?
Warum soll denn auf kosten der Kassen jeder Eumel einen Beruf erlernen können?
Zitat
Das sagen die Vorschriften, was sagt dein moralisches Verständnis dazu?
Zitat
Nein es ist nicht unerheblich, es kann und darf nur das bezahlt werden was wirklich notwendig ist.
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: NFS
Danksagungen: 380
Diese Studenten, Tischlermeister, etc werden aber alle gar nicht als Not-San arbeiten wollen, sonst würden sie es bereits jetzt als RettAss tun und nicht studieren oder tischlern.Weil vielleicht du einer der Betroffenen bist! Tatsächlich geht es aber doch um eine Ergänzung deines jetzigen Berufes.Warum soll denn auf kosten der Kassen jeder Eumel einen Beruf erlernen können?
Aber wir haben doch absurde Mengen an RettAss! Jeder Student, Arbeitslose, und Tischlermeister wurde doch irgendwann Assistent!
Ich als braver Einzahler in die Krankenkasse möchte nicht, dass jeder der möchte auf meine Kosten NotSan wird. Sondern nur das derjenige NotSan wird, der auch als NotSan gebraucht wird.
Wer darüber hinaus NotSan werde will, muss sich eben selber kümmern.
Und wenn die Auswahlverfahren in deinem Betrieb sch... sind, dann musst du das intern klären. Das ist doch nicht Fehler eines Bundesgesetzes.
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Schleswig-Holstein
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 62
Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:
Jörg Holzmann (02.07.2015), Harris NRÜ (02.07.2015), condorp4 (03.07.2015), Hanswurst (03.07.2015)
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Beruf: Notfallsanitäter
Danksagungen: 766
Zitat
Aber wir haben doch absurde Mengen an RettAss! Jeder Student, Arbeitslose, und Tischlermeister wurde doch irgendwann Assistent!
Ich als braver Einzahler in die Krankenkasse möchte nicht, dass jeder der möchte auf meine Kosten NotSan wird. Sondern nur das derjenige NotSan wird, der auch als NotSan gebraucht wird.
Wer darüber hinaus NotSan werde will, muss sich eben selber kümmern.
Und wenn die Auswahlverfahren in deinem Betrieb sch... sind, dann musst du das intern klären. Das ist doch nicht Fehler eines Bundesgesetzes.
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Jörg Holzmann« (03.07.2015, 00:31)
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: NFS
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Qualifikation: Notfallsanitäter (Deutschland)
Arzt
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Danksagungen: 363
[...] wird vom Arbeitgeber nicht für den Ergänzungslehrgang berücksichtigt. Ohne Unterstützung seiner Angehörigen sind die Chancen für ihn mehr als gering, das er innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens den Ergänzungslehrgang absolvieren kann. Der zukünftige Umgang mit Rettungsassistenten die aus diversen Gründen den Notfallsanitäterlehrgang nicht absolvieren konnten, ist ungewiss.
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Qualifikation: Rettungsassistent
Wohnort: Baden-Württemberg
Beruf: Rettungsdienst-Lobbyist
Danksagungen: 5670
1 Besucher